Gesetzliche Erbfolge
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht, als Teil des Bürgerlichen Rechts, wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, diese gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt.

mit Kind: Ohne Testament erben der Ehepartner und die Kinder. Sie bilden eine Erbengemeinschaft. In dieser können sie nur gemeinsam über den Nachlass verfügen.

ohne Kind: Ohne Testament erbt zunächst der Ehegatte. Zugleich erben aber auch die Eltern bzw. Geschwister und deren Nachkommen gemäß der Erbfolge. Ehegatte und Miterben bilden eine Erbengemeinschaft.

Der Haushalt gehört dem Ehegatten. Sämtliche zum Haushalt gehörenden Gegenstände, auch das Auto, stehen dem Partner als so genanntes Ehegatten-Voraus zu. Bargeld und Vermögen werden aufgeteilt. Geldwerte werden entsprechend der Erbanteile aufgeteilt. Immobilien gehören den Erben gemeinsam. Der Ehegatte kann zum Verkauf des Hauses gezwungen werden. Kann er das Bargeld auch durch Kreditaufnahme nicht aufbringen, wird teilungsversteigert.

Quelle: "Erbschaftsblock", Bundesverband der deutschen Raiffeisen- und Volksbanken, R+V Versicherungen

Wie überall gehören Recht und Pflicht auch beim Thema Erben zusammen. Wer erbt ist selbstverständlich auch für die finanzielle Absicherung der Bestattung verantwortlich. Hierbei ist besonders zu beachten, dass eine Bestattung grundsätzlich standesgemäß auszuführen ist. Bei juristischen Auseinandersetzungen wird die Begrifflichkeit „standesgemäß” an dem Vermögen und dem gesellschaftlichen Stand des Verstorbenen festgesetzt.